§ 4 Abs. 2 und 3 aAnwT (Stand vom 09.07.1991)
- RBOG 1996 Nr. 46
§ 4 Abs. 2 und 3 AT regeln unterschiedliche Tatbestände; diese Bestimmungen können nicht gleichzeitig angewendet werden
§ 4 Abs. 2 und 3 AT regeln unterschiedliche Tatbestände; diese Bestimmungen können nicht gleichzeitig angewendet werden