§ 58 Abs. 2 aZPO (TG)
- RBOG 2004 Nr. 31
Ohne konkrete Hinweise, dass das Mandatsverhältnis zum Anwalt aufgelöst wurde, sind Zustellungen der Gerichte an eine Partei persönlich grundsätzlich nicht rechtsgültig
Ohne konkrete Hinweise, dass das Mandatsverhältnis zum Anwalt aufgelöst wurde, sind Zustellungen der Gerichte an eine Partei persönlich grundsätzlich nicht rechtsgültig