§ 8 VGG
- RBOG 1996 Nr. 47
Auf Mietstreitigkeiten nach § 2 Abs. 1 der Verordnung des Obergerichts über die gerichtliche Zuständigkeit und das Verfahren im Miet- und Pachtrecht sind auch hinsichtlich der Kosten- und Entschädigungsfolgen die Ansätze für das summarische Verfahren anwendbar