Skip to main content

RBOG 2000 Nr. 18

Kinderunterhaltsbeiträge bleiben bei Festsetzung des Streitwerts unberücksichtigt


§ 2 Abs. 3 AnwT, Art. 143 ZGB


Sind im Scheidungsprozess Unterhaltsbeiträge strittig, ist der gerichtliche Streitwert bei anwaltlicher Vertretung der Partei auch für die Festsetzung der Parteientschädigung massgebend (vgl. § 2 Abs. 3 AT). Die Kinderunterhaltsbeiträge werden nach konstanter Praxis bei Festsetzung des Streitwerts stets unberücksichtigt gelassen (Entscheid der Rekurskommission des Obergerichts vom 21. Mai 1990, R 111, S. 6).

Obergericht, 14. August 2000, ZR.2000.57


JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.