§ 23 Abs. 2 Ziff. 2 GG
- RBOG 2015 Nr. 4
Mitteilung medizinischer Daten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei einer Gefährdung des Kindeswohls
Mitteilung medizinischer Daten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei einer Gefährdung des Kindeswohls