Art. 111 (Art. 158 aZGB) ZGB
- RBOG 1995 Nr. 2
Bei den rein vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung soll der Richter den Willen der Ehegatten grundsätzlich respektieren. Eine entsprechende Vereinbarung darf er nur aus wichtigen Gründen nicht genehmigen
- RBOG 1998 Nr. 9
Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung
- RBOG 1997 Nr. 12
Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar
- RBOG 1999 Nr. 28
Anfechtung einer Scheidungskonvention wegen Grundlagenirrtums nach formeller Rechtskraft des Scheidungsurteils