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Art. 111 (Art. 158 aZGB) ZGB

  • RBOG 1995 Nr. 2

    Bei den rein vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung soll der Richter den Willen der Ehegatten grundsätzlich respektieren. Eine entsprechende Vereinbarung darf er nur aus wichtigen Gründen nicht genehmigen

  • RBOG 1998 Nr. 9

    Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung

  • RBOG 1997 Nr. 12

    Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar

  • RBOG 1999 Nr. 28

    Anfechtung einer Scheidungskonvention wegen Grundlagenirrtums nach formeller Rechtskraft des Scheidungsurteils

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