Art. 23 LugÜ
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 40
Anwendbarkeit von Art. 23 LugÜ, wenn Parteien desselben Vertragsstaats die Zuständigkeit eines anderen Vertragsstaats vereinbaren; Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer solchen Gerichtsstandsklausel
Anwendbarkeit von Art. 23 LugÜ, wenn Parteien desselben Vertragsstaats die Zuständigkeit eines anderen Vertragsstaats vereinbaren; Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer solchen Gerichtsstandsklausel