Art. 337 OR
- RBOG 2009 Nr. 8
Fristlose Kündigung bei Verletzung der Lohnzahlungspflicht
- RBOG 2003 Nr. 13
Das Nachschieben von Kündigungsgründen, die zur Zeit der fristlosen Entlassung dem Kündigenden bereits bekannt waren, ist grundsätzlich zulässig, solange sie im Rahmen der einschlägigen Vorschriften korrekt in den Prozess eingeführt werden
- RBOG 2003 Nr. 14
Ein qualifiziertes Abwerben von Kunden stellt auch bei bereits erfolgter Freistellung einen Grund für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar