Art. 36 ff. aLugÜ
- RBOG 1996 Nr. 29
Rechtsbehelfe nach Art. 36 ff. und 40 ff. des Lugano-Übereinkommens: Zuständigkeit, Fristen und Anhörung des Schuldners im Rechtsmittelverfahren; Wahlrecht des Gläubigers und Verhältnis zwischen Vollstreckbarkeitserklärung mit Sicherungsmassnahmen nach LugÜ und Rechtsöffnungsverfahren nach Art. 80 f. SchKG