§ 240 i.V.m. § 230 aZPO (TG)
- RBOG 1999 Nr. 7
Rechtsmissbräuchliche Berufung des Unterhaltsberechtigten auf ein rechtskräftiges Urteil; Berücksichtigung im zweitinstanzlichen Verfahren trotz Säumnis vor Vorinstanz
- RBOG 2002 Nr. 15
Im Rekursverfahren ist eine neue Begründung der Forderung zulässig, sofern sie sich auf die im Zahlungsbefehl genannten Gründe abstützt
- RBOG 1996 Nr. 22
Konkurshindernde Tatsachen nach neuem Recht
- RBOG 2002 Nr. 31
Neue Anträge im Rekursverfahren