§ 38 EGStGB
- RBOG 2017 Nr. 33
Keine Halterhaftung nach Art. 6 OBG für den Mieter des Fahrzeugs als materiellen Halter; § 38 EG StGB ist nicht mehr anwendbar.
Keine Halterhaftung nach Art. 6 OBG für den Mieter des Fahrzeugs als materiellen Halter; § 38 EG StGB ist nicht mehr anwendbar.