Art. 149 SchKG
- RBOG 1997 Nr. 11
Gestützt auf einen Verlustschein kann für Steuern keine provisorische Rechtsöffnung erteilt werden und definitive nur dann, wenn die Veranlagungsverfügung eingereicht wird
- RBOG 1997 Nr. 22
Die Zulässigkeit des Rechtsvorschlags "kein neues Vermögen" gegen die in einem Pfändungsverlustschein verurkundete Forderung hat der Richter, nicht das Betreibungsamt zu prüfen