Art. 149 SchKG

  • RBOG 1997 Nr. 11

    Gestützt auf einen Verlustschein kann für Steuern keine provisorische Rechtsöffnung erteilt werden und definitive nur dann, wenn die Veranlagungsverfügung eingereicht wird

  • RBOG 1997 Nr. 22

    Die Zulässigkeit des Rechtsvorschlags "kein neues Vermögen" gegen die in einem Pfändungsverlustschein verurkundete Forderung hat der Richter, nicht das Betreibungsamt zu prüfen