Art. 2 aOHG
- RBOG 2000 Nr. 15
Keine Ansprüche nach OHG bei Verstössen gegen das kantonale Strafrecht. Fehlt es am genügenden Nachweis, dass eine Straftat begangen wurde, kommt die Zusprache von Leistungen aus OHG nicht in Betracht
- RBOG 2006 Nr. 25
Die Tatbestände der Drohung, Nötigung oder Sachbeschädigung begründen in der Regel keine Opferstellung
- RBOG 1994 Nr. 40
Begriff des Opfers