Skip to main content

Art. 2 aOHG

  • RBOG 2000 Nr. 15

    Keine Ansprüche nach OHG bei Verstössen gegen das kantonale Strafrecht. Fehlt es am genügenden Nachweis, dass eine Straftat begangen wurde, kommt die Zusprache von Leistungen aus OHG nicht in Betracht

  • RBOG 2006 Nr. 25

    Die Tatbestände der Drohung, Nötigung oder Sachbeschädigung begründen in der Regel keine Opferstellung

  • RBOG 1994 Nr. 40

    Begriff des Opfers

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.