Art. 83 Abs. 2 SchKG
- RBOG 1998 Nr. 7
Trotz Hängigkeit der Aberkennungsklage oder der Klage auf Bestreitung neuen Vermögens stellt der Kostenspruch des Summarrichters im Entscheid über die provisorische Rechtsöffnung bzw. über die Feststellung neuen Vermögens einen Titel für die definitive Rechtsöffnung dar
- RBOG 2006 Nr. 14
Beginn der Frist für die Aberkennungsklage bei Teilrechtskraft des Rechtsöffnungsentscheids
- RBOG 1998 Nr. 19
Rückstand mit Rechtsöffnungskosten als Kautionsgrund im Aberkennungsprozess
- RBOG 2008 Nr. 20
Zuständigkeit für die Aberkennungsklage, die eine mietrechtliche Forderung zum Gegenstand hat
- RBOG 2022 Nr. 20
Eine verspätete Aberkennungsklage ist ohne Erlass eines Nichteintretensentscheids als negative Feststellungsklage entgegenzunehmen.