Art. 42 RPV
- TVR 2016 Nr. 1
Vertrauensschutz; Bestandesgarantie, Voraussetzung für die Bewilligungsfähigkeit des Ersatzes einer Anlage ausserhalb der Bauzone
Vertrauensschutz; Bestandesgarantie, Voraussetzung für die Bewilligungsfähigkeit des Ersatzes einer Anlage ausserhalb der Bauzone