§ 10 AnwV
- RBOG 2013 Nr. 35
Praktikanten von ausserkantonalen Rechtsanwälten sind im Kanton Thurgau nur dann vertretungsberechtigt, wenn eine Gegenrechtsvereinbarung im Sinn von § 10 AnwV besteht.
Praktikanten von ausserkantonalen Rechtsanwälten sind im Kanton Thurgau nur dann vertretungsberechtigt, wenn eine Gegenrechtsvereinbarung im Sinn von § 10 AnwV besteht.