§ 71 aZPO (TG)
- RBOG 2004 Nr. 1
Fristerstreckung durch einen juristischen Mitarbeiter der Gerichtskanzlei: Keine Berufung auf den Vertrauensschutz, wenn sich aus dem Gesetz klar ergibt, dass die angesetzte Frist nicht erstreckbar ist
- RBOG 1994 Nr. 17
Behandlung eines am letzten Tag der Frist gestellten Fristerstreckungsgesuchs; Präzisierung der Rechtsprechung
- RBOG 2000 Nr. 21
Bei der Beurteilung von Fristerstreckungsgesuchen gelten bei Anwälten und Laien dieselben Kriterien
- RBOG 1999 Nr. 27
Würdigung eines Arztzeugnisses; Krankheit als Begründung für ein Verschiebungsgesuch