§ 71 aZPO (TG)

  • RBOG 1994 Nr. 17

    Behandlung eines am letzten Tag der Frist gestellten Fristerstreckungsgesuchs; Präzisierung der Rechtsprechung

  • RBOG 1999 Nr. 27

    Würdigung eines Arztzeugnisses; Krankheit als Begründung für ein Verschiebungsgesuch

  • RBOG 2000 Nr. 21

    Bei der Beurteilung von Fristerstreckungsgesuchen gelten bei Anwälten und Laien dieselben Kriterien

  • RBOG 2004 Nr. 01

    Fristerstreckung durch einen juristischen Mitarbeiter der Gerichtskanzlei: Keine Berufung auf den Vertrauensschutz, wenn sich aus dem Gesetz klar ergibt, dass die angesetzte Frist nicht erstreckbar ist