§ 76 Abs. 4 RSV
- RBOG 2024 Nr. 34
Amtsgeheimnisverletzung durch die Zeugenaussage eines Beamten oder einer Beamtin ohne Ermächtigung der vorgesetzten Stelle (Fortsetzung von RBOG 2023 Nr. 45)
- RBOG 2023 Nr. 45
Amtsgeheimnisverletzung durch die Zeugenaussage eines Beamten oder einer Beamtin ohne Ermächtigung der vorgesetzten Stelle