Art. 1 VOSWKU
- RBOG 1994 Nr. 01
Auf Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Letztverbrauchern und Anbietern findet das beschleunigte Verfahren Anwendung
Auf Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Letztverbrauchern und Anbietern findet das beschleunigte Verfahren Anwendung