Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO
- RBOG 2019 Nr. 3
Keine Zustellfiktion im Ausweisungsverfahren
- RBOG 2019 Nr. 4
Die siebentägige Frist von Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO gilt unabhängig davon, wie lange eine Sendung gemäss den Abmachungen einer Partei mit der Post abgeholt werden kann.
- RBOG 2011 Nr. 9
Abholungseinladung als Voraussetzung für die Zustellfiktion
- RBOG 2012 Nr. 10
Die Zustellfiktion ist auf die Anzeige der Konkursverhandlung nicht anwendbar
- RBOG 2013 Nr. 13
Die Zustellfiktion ist auf die erste Aufforderung zur Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch nicht anwendbar.