Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO

  • RBOG 2019 Nr. 03

    Keine Zustellfiktion im Ausweisungsverfahren

  • RBOG 2019 Nr. 04

    Die siebentägige Frist von Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO gilt unabhängig davon, wie lange eine Sendung gemäss den Abmachungen einer Partei mit der Post abgeholt werden kann.

  • RBOG 2011 Nr. 09

    Abholungseinladung als Voraussetzung für die Zustellfiktion

  • RBOG 2012 Nr. 10

    Die Zustellfiktion ist auf die Anzeige der Konkursverhandlung nicht anwendbar

  • RBOG 2013 Nr. 13

    Die Zustellfiktion ist auf die erste Aufforderung zur Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch nicht anwendbar.