Art. 33 RPV
- RBOG 2023 Nr. 17
Kein Grundlagenirrtum, wenn für das gekaufte Grundstück in einer Kleinsiedlung noch während rund eines halben Jahres nach dem Kauf eine Baubewilligung hätte erhältlich gemacht werden können; kein beachtlicher Irrtum über einen künftigen Sachverhalt, da der Erhalt der Baubewilligung in einer Kleinsiedlung im Kaufzeitpunkt nicht objektiv sicher war.