§ 11 Abs. 2 aPBV
- TVR 2007 Nr. 27
Bestimmung der Gebäudehöhe, kommunale Messvorschriften, nachträgliche Festlegung der Parzellengrösse, unbestimmte Parzellengrösse und Ausnützung beziehungsweise Grenzabstand
Bestimmung der Gebäudehöhe, kommunale Messvorschriften, nachträgliche Festlegung der Parzellengrösse, unbestimmte Parzellengrösse und Ausnützung beziehungsweise Grenzabstand