§ 15 Abs. 1 WNG
- TVR 2020 Nr. 16
Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, anwendbares Recht bei Konzessionierungen, Bewilligung einer der Gewässernutzung dienenden Kleinanlage, Standortgebundenheit einer Anlage im Gewässerraum
Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, anwendbares Recht bei Konzessionierungen, Bewilligung einer der Gewässernutzung dienenden Kleinanlage, Standortgebundenheit einer Anlage im Gewässerraum