§ 32 Abs. 1 FlGG
- TVR 2005 Nr. 37
Zuständigkeit der Flurkommission zum Entscheid über das Vorliegen einer vom Flurgesetz abweichenden Vereinbarung betreffend Pflanzenabstand
Zuständigkeit der Flurkommission zum Entscheid über das Vorliegen einer vom Flurgesetz abweichenden Vereinbarung betreffend Pflanzenabstand