Art. 2 Abs. 2 AuG
- TVR 2020 Nr. 1
Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA; existenzsicherndes Einkommen bei selbständiger Erwerbstätigkeit, Verlängerung der Aufenthalts-bewilligung EU/EFTA trotz Schuldenwirtschaft und strafrechtlicher Verurteilungen, Anspruch auf erwerblosen Aufenthalt.