Art. 62 Abs. 1 lit. c AuG
- TVR 2020 Nr. 1
Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA; existenzsicherndes Einkommen bei selbständiger Erwerbstätigkeit, Verlängerung der Aufenthalts-bewilligung EU/EFTA trotz Schuldenwirtschaft und strafrechtlicher Verurteilungen, Anspruch auf erwerblosen Aufenthalt.