Art. 28 Abs. 3 UVV
- TVR 2012 Nr. 38
Herabgesetzte Leistungsfähigkeit des Versicherten aufgrund einer nicht versicherten Gesundheitsschädigung vor dem Unfall
Herabgesetzte Leistungsfähigkeit des Versicherten aufgrund einer nicht versicherten Gesundheitsschädigung vor dem Unfall