Art. 59 Abs. 3 TSchV
- TVR 2015 Nr. 9
Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Pferd; Ausnahmebewilligung für ein allein gehaltenes altes Pferd
Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Pferd; Ausnahmebewilligung für ein allein gehaltenes altes Pferd