Art. 999 Ziff. 193 Anhang GgV
- TVR 2018 Nr. 37
Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung für eine Orthesebehandlung bei Plattfüssen als Geburtsgebrechen
Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung für eine Orthesebehandlung bei Plattfüssen als Geburtsgebrechen