§ 50 Abs. 4 aStPO (TG)
- RBOG 2003 Nr. 29
Notwendigkeit der Bestellung eines Offizialverteidigers bei einer drohenden Freiheitsbeschränkung von über sechs Monaten
- RBOG 2007 Nr. 35
Amtliche Verteidigung; eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen stellt einen Bagatellfall dar
- RBOG 1996 Nr. 36
Notwendige Verteidigung; heilbarer Verfahrensmangel
- RBOG 2004 Nr. 37
Untersuchungshaft stellt nicht zwingend einen Grund für die notwendige Verteidigung dar
- RBOG 2004 Nr. 38
Bagatellfall, welcher die Bestellung eines Offizialverteidigers nicht erfordert
- RBOG 2006 Nr. 42
Keine Offizialverteidigung für mittelbare Nachteile aus Strafprozess (§ 50 Abs. 4 StPO)