§ 50 Abs. 4 aStPO (TG)

  • RBOG 2003 Nr. 29

    Notwendigkeit der Bestellung eines Offizialverteidigers bei einer drohenden Freiheitsbeschränkung von über sechs Monaten

  • RBOG 2007 Nr. 35

    Amtliche Verteidigung; eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen stellt einen Bagatellfall dar

  • RBOG 1996 Nr. 36

    Notwendige Verteidigung; heilbarer Verfahrensmangel

  • RBOG 2004 Nr. 37

    Untersuchungshaft stellt nicht zwingend einen Grund für die notwendige Verteidigung dar

  • RBOG 2004 Nr. 38

    Bagatellfall, welcher die Bestellung eines Offizialverteidigers nicht erfordert

  • RBOG 2006 Nr. 42

    Keine Offizialverteidigung für mittelbare Nachteile aus Strafprozess (§ 50 Abs. 4 StPO)