Art. 125 ff. (Art. 151 ff. aZGB) ZGB
- RBOG 2005 Nr. 1
Bedeutung und Bemessung des "gebührenden" Unterhalts gemäss Art. 125 ZGB
- RBOG 2000 Nr. 2
Bemessung der Unterhaltsrente nach revidiertem Scheidungsrecht
- RBOG 1994 Nr. 3
Nebenfolgen der Scheidung; keine Bindung an die Anträge im Instruktionsverfahren
- RBOG 1997 Nr. 4
Leistungspflicht des Alimentenschuldners während des Strafvollzugs
- RBOG 1998 Nr. 9
Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung
- RBOG 1996 Nr. 14
Im voraus zuviel bezahlte Alimente sind auf laufende Unterhaltsforderungen nur anzurechnen, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, keine Schenkungsabsicht vorlag und die Beitragspflicht regelmässig erfüllt wurde
- RBOG 1997 Nr. 40
Bei Parteianträgen ist grundsätzlich vom juristisch-technischen Sinn auszugehen