Art. 12a SKV
- RBOG 2025 Nr. 45
Zulässigkeit der Anordnung einer Blutprobe bei vorgängiger Atemalkoholprobe; Unzulässigkeit der Anordnung einer Urinprobe bei Fehlen von Anzeichen einer nicht alkoholbedingten Fahrunfähigkeit
Zulässigkeit der Anordnung einer Blutprobe bei vorgängiger Atemalkoholprobe; Unzulässigkeit der Anordnung einer Urinprobe bei Fehlen von Anzeichen einer nicht alkoholbedingten Fahrunfähigkeit