Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II
- RBOG 2023 Nr. 41
Beizug verwaltungsrechtlicher Akten im Strafverfahren; mangels Anfangsverdacht ist die StPO auf den Polizeieinsatz nicht anwendbar.
Beizug verwaltungsrechtlicher Akten im Strafverfahren; mangels Anfangsverdacht ist die StPO auf den Polizeieinsatz nicht anwendbar.