Art. 285 ZGB
- RBOG 2021 Nr. 1
Festlegung der zumutbaren Arbeitstätigkeit bei Kinderbetreuung ohne Obhut; keine Korrektur des vorinstanzlichen Entscheids bei einer geringfügigen Abweichung beim Bedarf im Rahmen der Unterhaltsberechnung
- RBOG 2020 Nr. 3
Vorsorgliche Massnahmen bei Scheidung der Ehe
- RBOG 2000 Nr. 5
Kinderzulagen sind bei Entscheiden betreffend Eheschutz (Art. 175 ZGB) und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 137 Abs. 2 ZGB) nicht in die Einkommens- und Überschussberechnung einzubeziehen; sie sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu bezahlen, was sich ohne weiteres auch aus Art. 285 Abs. 2 ZGB ergibt.
- RBOG 1996 Nr. 14
Im voraus zuviel bezahlte Alimente sind auf laufende Unterhaltsforderungen nur anzurechnen, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, keine Schenkungsabsicht vorlag und die Beitragspflicht regelmässig erfüllt wurde