Art. 6 Ziff. 3 EMRK
- RBOG 2021 Nr. 18
Anforderungen an die Aktenführung bei Telefon- und Audioüberwachungen; Verwertbarkeit der Abhörergebnisse bei nicht korrekt erfolgter Aktenführung
Anforderungen an die Aktenführung bei Telefon- und Audioüberwachungen; Verwertbarkeit der Abhörergebnisse bei nicht korrekt erfolgter Aktenführung