Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK
- RBOG 1998 Nr. 33
Kein Wechsel des Offizialverteidigers wegen dessen Zugehörigkeit zu einer politischen Partei
- RBOG 2004 Nr. 37
Untersuchungshaft stellt nicht zwingend einen Grund für die notwendige Verteidigung dar
Kein Wechsel des Offizialverteidigers wegen dessen Zugehörigkeit zu einer politischen Partei
Untersuchungshaft stellt nicht zwingend einen Grund für die notwendige Verteidigung dar