§ 4 Abs. 2 TG KVV
- TVR 2006 Nr. 29
Ausstellen eines Verlustscheines für ausstehende Krankenkassenprämien und Meldung an die Sozialhilfebehörde. Übernahme der Prämienausstände durch die Sozialhilfebehörden
- TVR 2005 Nr. 32
Ausstellen eines Verlustscheines für ausstehende Krankenkassenprämien und Meldung an Sozialhilfebehörde. Pflicht zur Übernahme der Prämienausstände durch die Sozialhilfebehörde