§ 6 Abs. 2 IVOB
- TVR 2015 Nr. 4
DFS als zuständige Instanz zur Beurteilung von Rechtsmitteln gegen Verfügungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht; gesetzliche Grundlage
DFS als zuständige Instanz zur Beurteilung von Rechtsmitteln gegen Verfügungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht; gesetzliche Grundlage