§§ 60 f aPBG
- TVR 2004 Nr. 31
Gestaltungsplan als Voraussetzung der Baureife und Baubewilligung für Bauvorhaben mit erheblichen Auswirkungen
Gestaltungsplan als Voraussetzung der Baureife und Baubewilligung für Bauvorhaben mit erheblichen Auswirkungen