Art. 133 DBG
- TVR 2017 Nr. 13
Keine Gerichtsferien bzw. kein Fristenstillstand im Steuerstrafverfahren; ein Irrtum betreffend Fristenstillstand wegen Gerichtsferien stellt keinen Fristwiederherstellungsgrund dar
Keine Gerichtsferien bzw. kein Fristenstillstand im Steuerstrafverfahren; ein Irrtum betreffend Fristenstillstand wegen Gerichtsferien stellt keinen Fristwiederherstellungsgrund dar