Art. 90 KVV
- TVR 2006 Nr. 29
Ausstellen eines Verlustscheines für ausstehende Krankenkassenprämien und Meldung an die Sozialhilfebehörde. Übernahme der Prämienausstände durch die Sozialhilfebehörden
- TVR 2001 Nr. 38
Krankenkassenprämie für den Sterbemonat