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§ 230 (§ 231 aZPO) ZPO

  • RBOG 1994 Nr. 26

    Noven; Zeitpunkt der Geltendmachung

  • RBOG 2004 Nr. 34

    Kein Wiederaufleben des Novenrechts, wenn nach der Erstattung der Berufungseingaben vom mündlichen zum schriftlichen Berufungsverfahren gewechselt wird

  • RBOG 2004 Nr. 35

    Der im Berufungsverfahren gestellte Antrag auf Zusprache von Verzugszins ist ein unzulässiges Novum

  • RBOG 1995 Nr. 42

    Im Berufungsverfahren sind Beweismittel, welche vor Vorinstanz wegen Säumnis der beweisbelasteten Partei nicht erhoben wurden, zuzulassen

  • RBOG 1995 Nr. 43

    Berücksichtigung von Akten, die erst anlässlich der Berufungsverhandlung eingebracht werden; Zulässigkeit von mündlichen Ausführungen einer Partei, deren Vertreter ebenfalls plädiert

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