§ 63 Abs. 1 KESV
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 41
Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit für Entscheide über die unentgeltliche Rechtspflege und für definitive Kostenentscheide im Kindesschutzverfahren; Unzulässigkeit eines fixen Kostendachs und Möglichkeit der Festsetzung eines weichen Kostendachs für die Aufwendungen des unentgeltlichen Rechtsbeistands