§ 29 Abs. 1 KESV
- RBOG 2020 Nr. 6
Begründungspflicht bei Beschwerden auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung, insbesondere im Verfahren vor der zweiten kantonalen Beschwerdeinstanz
Begründungspflicht bei Beschwerden auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung, insbesondere im Verfahren vor der zweiten kantonalen Beschwerdeinstanz