§ 29 Abs. 1 KESV
- RBOG 2020 Nr. 6
Begründungspflicht bei Beschwerden auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung, insbesondere im Verfahren vor der zweiten kantonalen Beschwerdeinstanz
- RBOG 2024 Nr. 41
Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit für Entscheide über die unentgeltliche Rechtspflege und für definitive Kostenentscheide im Kindesschutzverfahren; Unzulässigkeit eines fixen Kostendachs und Möglichkeit der Festsetzung eines weichen Kostendachs für die Aufwendungen des unentgeltlichen Rechtsbeistands