§ 84 KESV
- RBOG 2023 Nr. 12
Fehlende Legitimation der verbeiständeten Person zur Anfechtung der Genehmigung des Berichts der Beistandsperson; Ergänzung zu RBOG 2020 Nr. 5
Fehlende Legitimation der verbeiständeten Person zur Anfechtung der Genehmigung des Berichts der Beistandsperson; Ergänzung zu RBOG 2020 Nr. 5