Art. 18 KKG
- RBOG 2010 Nr. 18
Beim Konsumkredit ist im Fall des Zahlungsverzugs des Kreditnehmers trotz anderslautender Allgemeiner Vertragsbedingungen ein ausdrücklicher Vertragsrücktritt der Kreditgeberin für die Fälligkeit der Restschuld notwendig
 
Beim Konsumkredit ist im Fall des Zahlungsverzugs des Kreditnehmers trotz anderslautender Allgemeiner Vertragsbedingungen ein ausdrücklicher Vertragsrücktritt der Kreditgeberin für die Fälligkeit der Restschuld notwendig