Art. 29 AVIG
- RBOG 2016 Nr. 19
Erbringt die Arbeitslosenkasse vor Eintritt der Rechtshängigkeit Leistungen und geht damit in diesem Umfang die Forderung des Arbeitnehmers auf sie über, hat sie eine Klagebewilligung einzuholen
Erbringt die Arbeitslosenkasse vor Eintritt der Rechtshängigkeit Leistungen und geht damit in diesem Umfang die Forderung des Arbeitnehmers auf sie über, hat sie eine Klagebewilligung einzuholen