Art. 8 Abs. 2 SSV
- RBOG 1997 Nr. 31
Die Gefahrentafel "Rollsplitt" warnt auch vor Brechsand; das Ende der Gefahr darf nur aufgrund deutlicher Anhaltspunkte oder der Aufhebung des Warnsignals angenommen werden
Die Gefahrentafel "Rollsplitt" warnt auch vor Brechsand; das Ende der Gefahr darf nur aufgrund deutlicher Anhaltspunkte oder der Aufhebung des Warnsignals angenommen werden