Art. 9 V-StGB-MStG
- RBOG 2021 Nr. 16
Zuständigkeit der Jugendanwaltschaft für Schutzmassnahmen nach Jugendstrafrecht über die Volljährigkeit hinaus; Voraussetzungen zur Aufhebung einer jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahme; Zusammentreffen von Sanktionen des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts