Art. 9 V-StGB-MStG

  • RBOG 2021 Nr. 16

    Zuständigkeit der Jugendanwaltschaft für Schutzmassnahmen nach Jugendstrafrecht über die Volljährigkeit hinaus; Voraussetzungen zur Aufhebung einer jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahme; Zusammentreffen von Sanktionen des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts