§ 5 Abs. 1 HeimAV
- TVR 2017 Nr. 31
Qualifikation eines Kollektivhaushalts mit fünf minderjährigen Pflegekindern als Heim; Bewilligungspflicht, Zuständigkeit, Verhältnismässigkeit, Ausnahmebewilligung
Qualifikation eines Kollektivhaushalts mit fünf minderjährigen Pflegekindern als Heim; Bewilligungspflicht, Zuständigkeit, Verhältnismässigkeit, Ausnahmebewilligung